Zoll stellt illegale E-Zigaretten sicher - Steuerschaden rund 730.000 Euro
Bei Durchsuchungen beschlagnahmten Zollfahnder unversteuerte E-Zigaretten mit rund 2,8 Millionen ml Liquid, etwa 59.000 Euro Bargeld und zwei Schreckschusswaffen. Der vorläufige Steuerschaden beträgt rund 730.000 Euro, vier Beschuldigte wurden festgenommen.
3 Millionen Milliliter Liquid in unversteuerten E- Zigaretten, fast 59.000 Euro Bargeld und Schreckschusswaffen stellten Hamburger Zollfahnder bei einer groß angelegten Durchsuchung vor wenigen Tagen in Hamburg sicher.
Ermittlungen führten im Vorfeld zu Onlineshops, über die unversteuerte und zudem nicht verkehrsfähige Einweg-E-Zigaretten, sog. "Vapes" zum Kauf angeboten werden. Die mutmaßlichen Täter nutzten den Postweg für ihre Geschäfte und versandten in einem begrenzten Zeitraum zwischen 2023 und 2024 ca. 38.000 Postsendungen aus wechselnden Postfilialen in Hamburg und Berlin an ihre Abnehmer. Um nicht entdeckt zu werden, nutzten die mutmaßlichen Täter Scheinfirmen als Absender. Die Fahnder ermittelten zudem enorme Geldflüsse zu einer Herstellerfirma von E- Zigaretten im Ausland.
Im Rahmen der Durchsuchungen wurden die illegalen Einweg-E-Zigaretten mit einem Gesamtinhalt von ca. 2.800.000 Milliliter Liquids beschlagnahmt. Die E- Zigaretten waren mit einem vorbefüllten Tankvolumen von bis zu 40 Milliliter ausgestattet, zulässig sind bis zu 2 Milliliter Tankvolumen für vorbefüllte Tanks oder Kartuschen. Weiterhin fehlten erforderliche Kennzeichnungen und Warnhinweise. Der vorläufige Steuerschaden hierfür beträgt ca. 730.000 Euro.
Bei der Durchsuchung wurden zusätzlich etwa 59.000 Euro Bargeld und zwei Schreckschusswaffen sichergestellt. Vier Beschuldigte wurden wegen des Verdachts der bandenmäßigen Steuerhehlerei vorläufig festgenommen, ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
"Das Gesundheitsrisiko durch die Verwendung dieser unzulässigen E- Zigaretten ist hoch und konnte durch den Ermittlungserfolg der Kolleginnen und Kollegen eingedämmt werden", so Ulrich Willamowski, stellvertretender Leiter des Zollfahndungsamtes Hamburg.
Der Abtransport des Lagerbestandes erfolgte mit mehreren LKW und dauerte bis in die Abendstunden. Unterstützt wurden die Zollfahnderinnen und Zollfahnder durch Kräfte des Hauptzollamtes Hamburg.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hamburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg.
Zusatzinformationen:
Auch für Liquids sind seit dem 1. Juli 2022 Tabaksteuern zu entrichten. Zusätzlich gelten weitere Vorschriften und Anforderungen an die Kennzeichnungspflichten und der Beipackinformationen. Beispielsweise wurde die Begrenzung des Tankvolumens auf max. 2 Milliliter für vorbefüllte Tanks oder Kartuschen eingeführt, um einen verantwortungsvollen Umgang mit elektronischen Zigaretten und verwandten Produkten sicherzustellen und die Verbraucher vor übermäßiger Nikotinaufnahme zu schützen.
Quelle: Zollfahndungsamt Hamburg
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 4 Personen
- Tatort
- Hamburg
- Schaden
- 730,0k €