Festnahme aufgrund Sicherungshaftbefehl in Trier
Wegen unentschuldigten Fernbleibens von einer Hauptverhandlung wurde eine 43-jährige Frau festgenommen, gegen die ein Sicherungshaftbefehl wegen Diebstahls, Beleidigung und Bedrohung vorlag. Nach richterlicher Vorführung sitzt sie nun in Haft.
Im Stadtgebiet Trier erfolgte die Festnahme einer 43-jährigen Deutschen. Gegen die am Niederrhein geborene Frau lag ein Sicherungshaftbefehl des örtlichen Amtsgerichts wegen Diebstahls, Beleidigung und Bedrohung vor. Da sie der Hauptverhandlung ohne genügende Entschuldigung fernblieb, wurde die Sicherungshaft angeordnet. Sie wurde, nach richterlicher Vorführung, ebenfalls der örtlichen Justizvollzugsanstalt zugeführt.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Trier
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 43 Jahre, weiblich, deutsch
- Tatzeit
- 28.03.2026
- Tatort
- Trier