Ukrainer wendet Haftbefehl in Kiel durch Geldzahlung ab
Bei einer Kontrolle ergab die Überprüfung eines 35-jährigen Ukrainers einen Haftbefehl wegen eines Körperverletzungsdelikts. Durch die Zahlung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 877,50 Euro konnte der Mann die Haft abwenden und blieb auf freiem Fuß.
Am darauffolgenden Tag kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen ukrainischen Staatsangehörigen. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass er zur Festnahme ausgeschrieben war. Dieser hatte jedoch die Möglichkeit seine Haftstrafe durch die Zahlung einer Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 877,50 Euro abzuwenden. Der Haftbefehl gegen den 35-jährigen wurde auf Grund eines Körperverletzungsdeliktes erlassen. Er beglich die die Geldstrafe in voller Summe und durfte auf freien Fuß verbleiben.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Kiel
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 35 Jahre, männlich, ukrainisch
- Tatort
- Kiel