Verstoß gegen das Waffengesetz bei Karnevalsumzug in Reken

Mit einer täuschend echt aussehenden Anscheinswaffe hantierte eine Person in der Öffentlichkeit, was den Einsatz der Beamten auslöste. Die Waffe wurde sichergestellt und gegen den Beschuldigten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

RekenNordrhein-WestfalenVeröffentlicht am
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Eine Person führte eine sogenannte Anscheinswaffe mit sich und muss nun mit den Konsequenzen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens rechnen.

Quelle: Kreispolizeibehörde Borken