12-Jähriger fuhr E-Scooter ohne gültiges Versicherungskennzeichen
Bei einer Kontrolle fiel ein E-Scooter mit ungültigem Versicherungskennzeichen auf. Der 12-jährige Fahrer war unter dem Mindestalter von 14 Jahren. Der Scooter wurde sichergestellt, der Vater wies eine Neuversicherung nach.
Bendorf - Im Rahmen einer Streifenfahrt fiel der Polizei ein E-Scooter mit einem ungültigen (blauen) Versicherungskennzeichen auf. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer erst 12 Jahre alt war. Gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ist das Mindestalter für das Führen von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr 14 Jahre. Der E-Scooter wurde sichergestellt. Im Nachhinein konnte der Vater nachweisen, dass das Fahrzeug bereits neu versichert ist, jedoch das neue Versicherungskennzeichen noch nicht eingetroffen war.
Quelle: Polizeidirektion Koblenz
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 12 Jahre
- Tatort
- Bendorf