Schwerpunkteinsatz in Soest — Aufenthaltsverstoß
Bei einer weiteren Kontrolle stellten die Einsatzkräfte fest, dass sich ein Kontrollierter entgegen einer räumlichen Beschränkung der zuständigen Ausländerbehörde außerhalb des ihm zugewiesenen Aufenthaltsbereichs aufhielt. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz (§ 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG) gefertigt.
Die Polizei wird derartige Kontrollen auch weiterhin sehr engmaschig durchführen, um die Zahl der Straftaten zu senken und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger weiter zu stärken.
Quelle: Kreispolizeibehörde Soest
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person
- Tatzeit
- 08.07.2026
- Tatort
- Soest