Steuerhehlerei in Bondorf

Bei einer Kontrolle in einer Gaststätte beschlagnahmten Beamte des Hauptzollamts rund zehn Kilogramm unversteuerten Tabak. Gegen den Betreiber des Lokals wurde aufgrund des Fundes ein Strafverfahren wegen Steuerhehlerei eingeleitet.

BondorfBaden-WürttembergVeröffentlicht am
0

In einer Gaststätte in Bondorf stellte das Hauptzollamt etwa zehn Kilogramm unversteuerten Tabak fest. Der Gaststättenbetreiber muss nun mit einer Strafanzeige wegen Steuerhehlerei rechnen.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Tatdetails

Tatverdächtige
1 Person
Tatzeit
24.04.2026
Tatort
Bondorf
Motiv
Raub

Mehr aus Bondorf

Mehr zu Betrug