Steuerhehlerei in Bondorf
Bei einer Kontrolle in einer Gaststätte beschlagnahmten Beamte des Hauptzollamts rund zehn Kilogramm unversteuerten Tabak. Gegen den Betreiber des Lokals wurde aufgrund des Fundes ein Strafverfahren wegen Steuerhehlerei eingeleitet.
In einer Gaststätte in Bondorf stellte das Hauptzollamt etwa zehn Kilogramm unversteuerten Tabak fest. Der Gaststättenbetreiber muss nun mit einer Strafanzeige wegen Steuerhehlerei rechnen.
Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person
- Tatzeit
- 24.04.2026
- Tatort
- Bondorf
- Motiv
- Raub