Verstoß gegen § 86a StGB und Trunkenheitsfahrt in Suhl
Bei einer Kontrolle am Montagnachmittag fiel ein E-Scooter-Fahrer durch Anzeichen von Alkohol- oder Drogenkonsum auf, woraufhin eine Blutentnahme folgte. Neben der Fahrtuntersagung droht ihm wegen verfassungswidriger Äußerungen eine Strafanzeige.
Beamte des Inspektionsdienstes Suhl kontrollierten Montagnachmittag einen E-Scooter-Fahrer in der Friedrich-König-Straße in Suhl. Da der Mann augenscheinlich unter dem Einfluss von Alkohol und/oder berauschenden Mitteln stand, folgte eine Blutentnahme im Krankenhaus und die Weiterfahrt wurde untersagt. Da der Betroffene während der Maßnahme verfassungswidrige Äußerungen rief, erwartet ihn nicht nur eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, sondern auch eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen § 86a StGB.
Quelle: Landespolizeiinspektion Suhl
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, männlich
- Tatzeit
- 13.04.2026 um 15:00 Uhr
- Tatort
- Friedrich-König-Straße, Suhl