LKW-Verstoß gegen Nachtfahrverbot auf der B10 bei Landau
Bei einer Kontrolle auf der B10 konnte ein 35-jähriger LKW-Fahrer keine Ausnahmegenehmigung für das geltende Nachtfahrverbot vorzeigen. Es wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und vom ausländischen Fahrer eine Sicherheitsleistung erhoben.
In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (06./07.08.2025) wurde gegen 02:15 Uhr ein LKW mit ausländischer Zulassung auf der B10 in Fahrtrichtung Landau in Höhe der Anschlussstelle Birkweiler einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bezüglich des dort bestehenden Nachtfahrverbotes zwischen 22 und 6 Uhr für LKW ab 7,5 Tonnen konnte der 35-jährige LKW-Fahrer keine Ausnahmegenehmigung vorzeigen. Auch der Be- oder Entladeort lag nicht in dem durch das Nachtfahrverbot geschützten Bereich, weshalb ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde. Da der Fahrer keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, wurde eine Sicherheitsleistung erhoben. Diese hat den Zweck, den staatlichen Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsanspruch bei ausländischen Verkehrsteilnehmern zu sichern.
Quelle: Polizeidirektion Landau
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 35 Jahre, männlich
- Tatort
- B10, Birkweiler, Landau