Verstoß Pflichtversicherungsgesetz in Achim

Beim Befahren der Fußgängerzone mit einem E-Scooter stoppten Beamte am Samstagmittag einen 18-jährigen Fahrer. Da für das Elektrokleinstfahrzeug kein gültiger Versicherungsschutz bestand, wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.

AchimNiedersachsenVeröffentlicht am
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Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

Achim. Am Samstagmittag kontrollierten Beamte des Einsatz- und Streifendienstes des Polizeikommissariats Achim einen 18-jährigen Heranwachsenden, welcher die Fußgängerzone in Achim mit einem E-Scooter befuhr. Bei der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass für den E-Scooter kein gültiger Versicherungsschutz besteht.