Deutscher (24) zahlt 376 Euro und entgeht der Ersatzfreiheitsstrafe
Das Amtsgericht Duisburg-Hamborn verurteilte ihn 2024 wegen Betruges geringwertiger Sachen. Die Geldstrafe hatte er bislang nicht gezahlt.
Wegen Betruges geringwertiger Sachen hatte das Amtsgericht Duisburg-Hamborn den 24-Jährigen 2024 verurteilt. Die Geldstrafe zahlte er bislang nicht.
Am nächsten Morgen, 12. September 2026, gegen 09:14 Uhr, eröffneten die Bundespolizisten dem deutschen Staatsangehörigen einen Haftbefehl.
Nach Eröffnung des Haftbefehls beglich er die Summe sowie die Kosten in Höhe von insgesamt 376 Euro und entging damit einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 24 Jahre, männlich, deutsch
- Tatort
- Bietingen