Festnahme eines Pakistaners auf der A8
Auf der A8 nahe Rosenheim sorgte die Bundespolizei für das Ende der Autofahrt eines pakistanischen Staatsangehörigen. Gegen den 49-Jährigen bestand, wie die Beamten bei einer Kontrolle mithilfe des Polizeicomputers herausfanden, seit 2022 ein Strafbefehl des Amtsgerichts Mönchengladbach. Wegen Steuerhehlerei hatte er eine Geldstrafe von rund 6.800 Euro zu zahlen. Da es dem Pakistaner nach seiner Festnahme nicht gelang, den Betrag zu entrichten, musste er eine etwa fünfeinhalbmonatige Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Quelle: Bundespolizeidirektion München
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 49 Jahre, männlich, pakistanisch
- Tatzeit
- 05.06.2026
- Tatort
- A8, Rosenheim