Kontrollen in Fußgängerzone: Nur zwei Verstöße mit E-Scootern - Polizei kündigt Bußgelder an

Bei den Kontrollen am 28.07.2026 wurden nur zwei Verstöße festgestellt. Die Polizei will mit regelmäßigen Kontrollen gefährliche Situationen verhindern und erhebt grundsätzlich Bußgelder.

AndernachRheinland-PfalzVeröffentlicht am
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Uniformierte Beamte führten am 28.07.2026 weitere Kontrollen in der Fußgängerzone in der Innenstadt durch. Dabei wurden nur zwei Verstöße durch das Befahren der Fußgängerzone mit E-Scootern festgestellt.

Nach Angaben von Polizeioberrat Martin Hoch, Leiter der Polizeiinspektion Andernach, zeigen die regelmäßigen Kontrollen, dass Bürgerbeschwerden ernst genommen werden. Die Nutzung von E-Scootern habe in den letzten Jahren zugenommen.

Die Kontrollen sollen verhindern, dass gefährliche Situationen entstehen. Bei Fehlverhalten werden grundsätzlich keine mündlichen Verwarnungen ausgesprochen, sondern Bußgelder erhoben.

Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung — Quelle: Polizeidirektion Koblenz