Festnahme in Kehl - Haftbefehl wegen tätlichen Angriffs

Bei einer Kontrolle in einem Fernzug aus Frankreich wurde ein 31-Jähriger aufgrund eines Haftbefehls wegen eines tätlichen Angriffs auf Beamte festgenommen. Da er die Geldstrafe nicht begleichen konnte, erfolgte die Einlieferung in eine JVA.

KehlBaden-WürttembergVeröffentlicht am
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In einem grenzüberschreitenden Fernzug aus Frankreich wurde bei einem Sonderhalt in Kehl ein afghanischer Staatsangehöriger im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen durch die Bundespolizei überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass er wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte per Haftbefehl gesucht wurde. Da der 31-Jährige die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Zudem erwartet ihn eine Anzeige wegen unerlaubter Einreise.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Offenburg