Festnahme am Hauptbahnhof Oldenburg - Haftbefehl vollstreckt
Die Bundespolizei nahm am Montagnachmittag einen 40-jährigen Polen am Hauptbahnhof Oldenburg fest. Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Da er die Geldstrafe von 840 Euro nicht zahlen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Die Bundespolizei hat am Montagnachmittag am Hauptbahnhof Oldenburg einen 40-Jährigen festgenommen. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl vor, er muss für zwei Monate ins Gefängnis.
Bundespolizisten hatten den Mann gegen 14:15 Uhr am Hauptbahnhof Oldenburg kontrolliert. Ein Datenabgleich der Personalien im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass der 40-jährige polnische Staatsangehörige per Haftbefehl von der Justiz gesucht wurde.
Aus einer Verurteilung wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz musste er noch eine Geldstrafe von 840,- Euro begleichen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tagen verbüßen.
Da er den haftbefreienden Betrag nicht begleichen konnte, wurde der Mann von den Bundespolizisten in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Des Weiteren interessierte sich die Justiz für den derzeitigen Aufenthalt des Mannes. Sie hatte ihn zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 40 Jahre, männlich, polnisch
- Tatort
- Oldenburg
- Schaden
- 840 €