Leistungsbezieherin verschweigt zwei Jobs und kassiert 1.730 Euro zu Unrecht - zehn Monate Haft
Die Frau nahm im März und Mai 2023 Beschäftigungen auf, ohne sie dem Leistungsträger zu melden. Das Urteil des Amtsgerichts Lingen ist rechtskräftig.
Eine Leistungsbezieherin ist vom Amtsgericht Lingen wegen Betrugs zu zehn Monaten Haft verurteilt worden.
Die Frau bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im März 2023 und im Mai 2023 nahm sie jeweils eine Beschäftigung auf, die sie dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. Dadurch kassierte sie rund 1.730 Euro an Leistungen zu Unrecht.
Eine automatisierte Prüfung der Agentur für Arbeit deckte die Taten auf. Das Hauptzollamt Osnabrück nahm Ermittlungen auf, die zur Anklageerhebung führten. Die Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, tat dies aber trotz entsprechender Hinweise nicht.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung — Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, weiblich
- Tatzeit
- 20.07.2026
- Tatort
- Lingen
- Schaden
- 1,7k €