POL-OF: Nach Diebstahl in Saunabereich: Unbekannte bezahlten mit geklauter Bankkarte; Eindringling in die Flucht geschlagen; Betrüger flüchtete mit Bargeld und Schmuck und mehr
1. Eindringling in die Flucht geschlagen - Hanau
(me) Ein bislang Unbekannter versuchte offenbar am späten Donnerstagabend gewaltsam in die Wohnung eines Seniors einzudringen, rechnete jedoch nicht mit dem Widerstand von diesem. Nach den bisherigen Erkenntnissen wurde der etwa 30 Jahre alte und circa 1,70 Meter große Mann gegen 22 Uhr in das Mehrfamilienhaus in der Dartforder Straße (10er-Hausnummern) gelassen, nachdem dieser geklingelt hatte. Hiernach kam es an der Wohnungstür des Rentners zu einem kurzen Handgemenge zwischen den beiden. Aufgrund des wehrhaften Verhaltens nahm der dunkel gekleidete Eindringling, der zudem eine Maskierung getragen haben soll, Reißaus. Der Bewohner wurde durch die Auseinandersetzung leicht verletzt. Zeugen der Tat wenden sich bitte an die Kripo aus Hanau (06181 100-123).
2. Nach Diebstahl in Saunabereich: Unbekannte bezahlten mit geklauter Bankkarte - Hanau
(fg) Am Donnerstag ereignete sich zwischen 9.10 Uhr und 13 Uhr im Heinrich-Fischer-Bad in der Eugen-Kaiser-Straße ein Diebstahl. Bislang unbekannte Täter stahlen den Spindschlüssel eines Badegastes aus dessen Bademantel, der an einer Garderobe im Saunabereich hing. Im Anschluss begaben sie sich wohl zu dem betroffenen Spind und entnahmen daraus das Mobiltelefon, den Gürtel sowie die Geldbörse samt Inhalt. Wenige Stunden später wurde die entwendete Zahlungskarte in zwei Geschäften in der Nürnberger Straße (10er-Hausnummern) verwendet. In den Geschäften wurden insgesamt drei Abbuchungen/Zahlungen in Höhe von rund 90 Euro getätigt. In einem Kiosk in der Nürnberger Straße konnte durch eine Polizeistreife Videomaterial eingesehen werden. Die Aufnahmen zeigen, wie die entwendete Bankkarte in einem Abstand von etwa 40 Minuten jeweils von einem der Täter genutzt wurde. Die beiden Unbekannten werden wie folgend beschrieben: Täter 1:
Täter 2:
Die Polizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung: Wer hat die beiden Täter in der Nähe des Heinrich-Fischer-Bades oder der Nürnberger Straße (10er-Hausnummern) gesehen? Wer kann weitere Angaben zu den Tätern oder zur Verwendung der gestohlenen Karte machen? Hinweise werden unter der Telefonnummer 06181 100-123 entgegengenommen.
3. Zigaretten und Geld aus Automaten gestohlen: Zeugensuche! - Maintal
4. Betrüger flüchtete mit Bargeld und Schmuck - Bruchköbel
5. Golf beim Rückwärtsfahren beschädigt - Schlüchtern
6. Täter stiegen durchs Fenster ein - Schlüchtern
7. Nach Parkrempler abgehauen: Wer hat den weißen Citroen angefahren? - "Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt" - Schlüchtern
(lei) Auf etwa 2.000 Euro wird der Schaden geschätzt, der am Donnerstagmorgen auf einem großen Parkplatz in der Straße in der Straße "An den Lindengärten" bei einem Verkehrsunfall entstanden ist. Dort wurde in der Zeit zwischen 9 und 11 Uhr ein weißer Citroen, vermutlich bei einem Ein- oder Ausparkmanöver, im Heckbereich getroffen und weist nun Schrammen und Dellen auf. Dass die Polizei in dem Zusammenhang nun wegen einer Straftat ermittelt, liegt daran, dass der oder die für den Crash Verantwortliche sich anschließend ganz offensichtlich dazu entschloss, einfach davonzufahren. Gesetzlich vorgeschrieben wären etwa Angaben zur Person, zum verursachenden Fahrzeug und der Art der Beteiligung gewesen, doch dies unterblieb in dem Fall. Diese offenen Punkte versucht die Schlüchterner Polizei nun zu klären. Hinweise erhoffen sich die Beamten von Passanten oder Anwohnern, die sich jederzeit unter der Amtsnummer 06661 9610-0 melden können.
Hintergrund:
Im Jahr 2025 registrierten die Ordnungshüter 87 angezeigte Verkehrsunfallfluchten in der Bergwinkelstadt und seinen Stadtteilen. Das Gros (83) beruhte auf reinen Sachschäden, hinzu kamen vier Fälle, bei denen Menschen verletzt wurden. Fast jeden dritten Fall (28 Taten) konnten die Beamten aufklären. Im Jahr davor wies die Bilanz 79 und in 2023 58 Fahrerfluchten auf.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat gemäß § 142 Strafgesetzbuch. Wer sich nach einem Unfall unerlaubt davonmacht, der muss nicht nur mit Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister, sondern auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und einer Sperrfrist von bis zu fünf Jahren für den Wiedererwerb des Führerscheins rechnen. In schwerwiegenden Fällen drohen sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Zusätzlich können zivilrechtliche Schadenersatzforderungen auf den flüchtigen Fahrer zukommen, einschließlich der Übernahme der Reparaturkosten und möglicher Folgeschäden. Auch die Versicherungskosten des Verursachers für die Kfz-Haftpflicht könnten steigen. Unfallflucht ist insofern kein Kavaliersdelikt. Im Übrigen: Auch Personen, die den Unfall nicht verursacht haben, aber den Unfallort verlassen, ohne die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen (wie das Informieren der Polizei oder der Austausch von Personalien), können sich wegen Fahrerflucht strafbar machen. Sie unterliegen denselben rechtlichen Konsequenzen wie der eigentliche Unfallverursacher.
Offenbach, 06.02.2026, Pressestelle, Thomas Leipold
Quelle: Polizeipräsidium Südosthessen
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 30 Jahre, männlich
- Opfer
- 1 Person, männlich
- Tatzeit
- 05.02.2026 um 22:00 Uhr
- Tatort
- Dartforder Straße 10, Hanau
- Motiv
- Raub