E-Bike mit Gasgriff erreicht 40 km/h, der Fahrer muss zur Blutprobe, weil er ohne zu treten fährt
Bei einer Streifenfahrt am Freitagabend fiel der Fahrer durch hohe Geschwindigkeit auf. Das Rad gilt rechtlich als Leichtkraftrad, es fehlten Zulassung und Versicherung.
Ein E-Bike-Fahrer fiel am Freitagabend bei einer Streifenfahrt auf, weil er mit ungewöhnlich hoher Geschwindigkeit unterwegs war. Am digitalen Tachometer des Streifenwagens wurden etwa 40 km/h abgelesen, und der Fahrer trat nicht in die Pedale.
Bei der Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass das E-Bike mit einem Gasgriff ausgestattet war. Damit ließ es sich ohne eigenen Kraftaufwand auf etwa 40 km/h beschleunigen. Deshalb gilt das Fahrzeug rechtlich als Leichtkraftrad, nicht als Fahrrad oder Pedelec.
Da die Zulassung und der Versicherungsschutz fehlten, wurden Strafanzeigen erfasst. Weil die Beamten zudem Anzeichen für möglichen Betäubungsmittelkonsum feststellten, wurde dem Fahrer eine Blutprobe entnommen.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Polizeidirektion Neuwied/Rhein
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person
- Tatort
- Neuwied