Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz in Münchhausen
Ein auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellter PKW ohne gültige Zulassung und Versicherung erregte die Aufmerksamkeit der Beamten bei einer Kontrolle. Gegen den Halter des Fahrzeugs wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes eingeleitet.
Den Polizisten fiel außerdem ein auf einem Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum abgestellter PKW ohne gültige Zulassung und Versicherung auf. Der Besitzer des Fahrzeugs muss sich jetzt wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Friederike Morello, Pressesprecherin
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person
- Tatzeit
- 18.03.2026
- Tatort
- Münchhausen