Haftbefehl am Flughafen Weeze vollstreckt - Niederländer ohne Fahrerlaubnis
Bei der Ausreisekontrolle für einen Flug nach Oujda fiel ein 29-jähriger Niederländer mit einem Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf. Er zahlte die offene Geldstrafe von 100 Euro vor Ort und konnte seine fünftägige Haftstrafe abwenden.
Am Freitagmorgen, 28. Juni 2025 kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen Niederrhein in Weeze einen 29-jährigen Niederländer im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Oujda. Ein Abgleich der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass der Reisende mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gesucht wird. Der Mann zahlte vor Ort die fällige Geldstrafe in Höhe von 100 Euro ein und konnte somit die ihm drohende fünftägige Haftstrafe abwenden. Nach Anschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Weiterreise gestattet.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 29 Jahre, männlich, niederländisch
- Tatort
- Weeze