Ausreisekontrolle am Flughafen: 30-Jähriger zahlt 1.400 Euro Geldstrafe und reist weiter
Der Mann war wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft Tübingen hatte erst zwei Tage zuvor einen Haftbefehl erlassen.
Ein 30-jähriger Deutscher wollte am Donnerstagvormittag von Düsseldorf nach Tunis fliegen. Bei der Ausreisekontrolle stellten Bundespolizisten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag.
Die Staatsanwaltschaft Tübingen suchte den Mann wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen. Er war im Dezember 2024 rechtskräftig verurteilt worden, war aber nicht zum Strafantritt erschienen. Erst zwei Tage vor der Kontrolle hatte die Behörde den Haftbefehl erlassen.
Die Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen konnte der Koblenzer abwenden, indem er die Geldstrafe von 1.400 Euro direkt bei der Bundespolizei zahlte. Anschließend setzte er seine Reise fort.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 30 Jahre, männlich
- Tatort
- Düsseldorf
- Schaden
- 1,4k €