Tscheche (42) muss Ersatzfreiheitsstrafe von 118 Tagen in JVA absitzen
Er konnte seine Geldstrafe von 1180 Euro nicht begleichen. Die Ausschreibung stammte von der Staatsanwaltschaft Siegen.
Ein 42-jähriger Tscheche wurde in die JVA eingeliefert, weil er seine offene Geldstrafe nicht begleichen konnte.
Bei der Einreisekontrolle am 2. September gegen 19:20 Uhr stellten die Beamten eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Siegen fest. Sie bezog sich auf eine Verurteilung wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung.
Die offene Geldstrafe betrug 1180 Euro. Da der Mann sie nicht zahlen konnte, muss er nun seine Ersatzfreiheitsstrafe von 118 Tagen absitzen.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Bundespolizeiinspektion Chemnitz
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 42 Jahre, männlich, tschechisch
- Tatort
- Reitzenhain
- Schaden
- 1,2k €