Angriff auf Zugbegleiter in Zug bei Neumünster - Verurteilung

Während einer Fahrkartenkontrolle in einer Regionalbahn griff ein Fahrgast einen Zugbegleiter an, indem er ihn durch einen Kniff und Tritte verletzte. Der Mitarbeiter erlitt dadurch Verletzungen, konnte den Angreifer jedoch fixieren.

NeumünsterSchleswig-HolsteinVeröffentlicht am
0

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Kiel und der Bundespolizeiinspektion Flensburg

Am vergangenen Sonntag kam es in einer Regionalbahn zwischen Kiel und Hamburg im Rahmen einer Fahrkartenkontrolle zu einem Angriff auf einen Zugbegleiter. Einsatzkräfte der Bundespolizei nahmen den Fahrgast fest und führten ihn nach Anordnung von Hauptverhandlungshaft einer Justizvollzugsanstalt zu. Der Fahrgast wurde am 19.02.2026 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Am 15.02.2026 gegen 10:15 Uhr wollte ein Zugbegleiter des RE 11265 auf der Fahrt von Kiel nach Hamburg den Fahrschein eines Fahrgastes kontrollieren. Der Fahrgast soll keine Fahrkarte vorgelegt haben, sondern stattdessen versucht haben, sich in Richtung einer Tür zu entfernen, als der Zug sich dem Bahnhof Neumünster genähert habe.

Als der Zugbegleiter sich dem flüchtenden Fahrgast in den Weg stellen wollte, soll der Fahrgast den Zugbegleiter im Rahmen einer Rangelei durch einen Kniff und mehrere Tritte verletzt haben. Erst mit Hilfe einer weiteren Person habe der Zugbegleiter den Fahrgast am Boden fixieren können.

Die herbeigerufenen Beamten der Bundespolizei Neumünster nahmen sich des 43-jährigen deutschen Staatsangehörigen an und führten ihn dem Bundespolizeirevier zu. Eine Überprüfung der Personalien des Fahrgastes ergab, dass er unter anderem bereits im Juli des vergangenen Jahres eine Zugbegleiterin angegriffen haben soll. Des Weiteren war der Fahrgast bereits von verschiedenen Staatsanwaltschaften zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel wurde der Fahrgast noch am selben Tag einem Haftrichter des Amtsgerichts Neumünster vorgeführt, der aufgrund des fehlenden Wohnsitzes des Fahrgastes antragsgemäß Hauptverhandlungshaft gegen diesen anordnete.

Am 19.02.2026 wurde der Fahrgast durch das Amtsgericht Neumünster wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Erschleichen von Leistung zu einer Freiheitstrafe von vier Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Zur Sicherung des weiteren Verfahrens wurde aufgrund von Fluchtgefahr zugleich Untersuchungshaft gegen den Fahrgast angeordnet, so dass der 43-Jährige anschließend in eine JVA überstellt wurde.

Hanna Borgwardt, Staatsanwaltschaft Kiel

Thomas Hippler, Bundespolizeiinspektion Flensburg

Quelle: Bundespolizeiinspektion Flensburg