48-Jähriger fährt mit frisiertem Longboard durch die Bahnhofstraße und hat keinen Führerschein
Das motorbetriebene Board gilt als Kraftfahrzeug, ist so in Deutschland aber nicht zulassungsfähig. Seine Fahrt durfte der Mann nicht fortsetzen.
Ein 48-Jähriger ist am Montagnachmittag mit einem motorbetriebenen Longboard in der Bahnhofstraße unterwegs gewesen. Eine Polizeistreife hielt ihn an.
Durch den Motor gilt das Longboard als Kraftfahrzeug. So ist es in Deutschland nicht zulassungsfähig und unterliegt der Führerscheinpflicht.
Der Fahrer wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz angezeigt. Seine Fahrt durfte er nicht fortsetzen.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Polizeipräsidium Ravensburg
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 48 Jahre, männlich
- Tatort
- Bahnhofstraße, Überlingen