Kinder fahren ohne Versicherung mit E-Scooter in Bremerhaven
Zwei Jungen (11 und 12) fuhren mit E-Scootern im öffentlichen Raum, erlaubt ist das erst ab 14. Der Roller des Zwölfjährigen hatte kein Versicherungskennzeichen. Gegen den Vater als Halter wurde wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz angezeigt.
Kurz zuvor, gegen 12.45 Uhr, erhielt die Polizei in Leherheide Hinweise auf zwei Kinder, die dort im Bereich Jakob-Kaiser-Straße mit einem E-Scooter unterwegs sein sollten. Dort trafen die Beamten auf zwei elf- bzw. zwölfjährige Jungen, die auf E-Scootern herumfuhren. Die Benutzung von E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum ist jedoch erst ab 14 Jahren erlaubt. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Roller, auf dem der Zwölfjährige unterwegs war, zudem kein Versicherungskennzeichen hatte. Offenbar war der Roller erst am Tag zuvor angeschafft und noch nicht bei einer Versicherung angemeldet worden. Aus diesem Grund fertigten die Beamten Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den Vater des Zwölfjährigen als Halter des Rollers. Die Eltern der beiden Kinder wurden zudem ermahnt, dass E-Scooter erst ab 14 Jahren genutzt werden dürfen.
Quelle: Polizei Bremerhaven
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, männlich
- Tatort
- Jakob-Kaiser-Straße, Leherheide, Bremerhaven