Staatsangehöriger aus Indien (45) will mit gefälschtem Arbeitsvertrag einreisen - die Bundespolizei weist ihn zurück
Der Mann aus Doha legte bei der Kontrolle einen Arbeitsvertrag vor, konnte aber weder Firma noch Standort nennen. Das Visum gilt als ungültig, außerdem droht ihm ein mehrjähriges Einreiseverbot.
Ein gefälschter Arbeitsvertrag sollte einem 45-Jährigen den Aufenthalt in Deutschland erschleichen.
Am 1. Juni kontrollierte die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen einen Mann, der aus Doha eingeflogen war. Er wies sich mit Reisepass und einem Visum für einen längerfristigen Aufenthalt aus und erklärte, in Deutschland arbeiten zu wollen. Dazu legte er einen Arbeitsvertrag vor.
Nach Name und Standort der Firma im Vertrag gefragt, blieb der Mann eine Antwort schuldig. Die Nachforschungen ergaben: Der Vertrag war gefälscht, ein Dritter hatte ihn besorgt.
Die Beamten verweigerten die Einreise, erklärten das Visum für ungültig und verhängten ein mehrjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot. Gegen den Mann ermittelt die Bundespolizei nun unter anderem wegen Urkundenfälschung und Visaerschleichung.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 45 Jahre, männlich, indisch
- Tatort
- Frankfurt am Main