Messerattacke am Hamburger Hauptbahnhof - Unterbringungsbefehl ergangen
Nach der Messerattacke am Hauptbahnhof erging ein Unterbringungsbefehl wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in 15 Fällen. Von den 18 ins Krankenhaus gebrachten Personen erlitten 15 Schnitt- oder Stichverletzungen.
Zum Hintergrund wird zunächst auf die vorangegangenen Pressemitteilungen in dieser Sache verwiesen:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/6041352
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/6041361
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/6041458
Die Vorführung vor den Haftrichter ist inzwischen abgeschlossen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hamburg erging ein Unterbringungsbefehl, der auf versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in 15 Fällen lautet.
Der Unterbringungsbefehl bezieht sich auf die Personen, die unmittelbar mit dem Messer verletzt wurden und dadurch Schnitt- oder Stichverletzungen unterschiedlicher Schwere erlitten haben.
Die übrigen der insgesamt 18 in Krankenhäuser transportierten Personen erlitten andere Verletzungen, beispielsweise durch einen Sturz oder Schock.
Nach den bisherigen Erkenntnissen soll die Tatverdächtige nicht über einen festen Wohnsitz verfügen.
Abb.
Quelle: Polizei Hamburg
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, weiblich
- Opfer
- 18 Personen
- Tatort
- Hamburg