Verstöße gegen Waffengesetz in Rheinau und Altenheim
Bei Grenzkontrollen in Altenheim und Rheinau stellte die Bundespolizei am 11. Juni verbotene Gegenstände sicher. Drei Deutsche führten Butterflymesser, Einhandmesser, einen Schlagstock und Reizstoffsprühgerät mit. Ein Franzose hatte einen Schlagring und eine Softairwaffe ohne Prüfzeichen dabei.
Beamte der Bundespolizei haben gestern (11.06.26) bei Kontrollen an den Grenzübergängen in Rheinau und Altenheim verbotene Gegenstände sichergestellt. Am Grenzübergang in Altenheim hatten drei deutsche Staatsangehörige ein Butterflymesser, zwei Einhandmesser, einen Schlagstock sowie ein Reizstoffsprühgerät ohne eine waffenrechtliche Kennzeichnung bei sich.
Am Grenzübergang Rheinau wurde bei einem französischen Staatsangehörigen ein Schlagring sowie eine Softairwaffe mit einer Mündungsenergie von über 0,5 Joule, ohne Prüfzeichen aufgefunden.
Alle Personen müssen nun mit Anzeigen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz rechnen.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 4 Personen, deutsch, französisch
- Tatort
- Rheinau