Haftbefehl bei Ausreisekontrolle am Flughafen Weeze vollstreckt
Bei der Ausreisekontrolle am Flughafen Niederrhein ergab ein Datenabgleich bei einer 30-Jährigen einen Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Mit Zahlung von 500 Euro wendete sie die drohende Ersatzfreiheitsstrafe ab und reiste aus.
Bereits am späten Nachmittag überprüfte die Bundespolizei am Flughafen Niederrhein eine 30-jährige Deutsche bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Marokko. Ein Abgleich in den polizeilichen Datenbeständen ergab eine Ausschreibung der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgrund einer vollstreckbaren Entscheidung vom Amtsgericht Frankfurt am Main wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Hiernach wurde sie zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 100 Euro verurteilt. Hiervon hat die Gesuchte noch eine 5-tägige Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen. Durch sofortige Zahlung von 500 Euro durfte die Frau ausreisen.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 30 Jahre, weiblich, deutsch
- Tatort
- Weeze