Haftbefehl bei Zeugenfeststellung in Linz vollstreckt
Bei der Personalienfeststellung eines 31-jährigen Zeugen wurde ein aktueller Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Paderborn wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz festgestellt. Nach Zahlung der geforderten Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro blieb der Mann auf freiem Fuß.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Trier
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 31 Jahre, männlich
- Tatzeit
- 24.06.2026 um 11:00 Uhr
- Tatort
- Linz
- Schaden
- 1,5k €