Haftbefehl-Vollstreckung an der BAB 6 abgewendet - Frau zahlt 1.800 Euro
Bei einer Kontrolle an der BAB 6 fand die Bundespolizei bei einer 39-jährigen Bulgarin einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die Frau zahlte die Geldstrafe von 1.800 Euro und umging die Ersatzfreiheitsstrafe.
Am Mittag des 2. Februar 2025 wurde eine 39-jährige Bulgarin auf dem Parkplatz Reissberg an der BAB 6 durch eine Streife der Bundespolizei kontrolliert. Hierbei stellten die Polizisten fest, dass gegen die Frau ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz vorlag. Die Frau konnte die Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro bezahlen und umging damit die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Frau auf freien Fuß belassen.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 39 Jahre, weiblich, bulgarisch
- Tatort
- BAB 6, Bruchmühlbach-Miesau