Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis in Rockenhausen

RockenhausenRheinland-PfalzVeröffentlicht am
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Am Freitagmorgen wurde gegen einen 39-jährigen Autofahrer ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Der Mann aus dem Donnersbergkreis wurde um 5:40 Uhr auf der B48 einer Kontrolle unterzogen, wobei Alkoholgeruch festgestellt wurde. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,1 Promille. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt sowie eine Blutprobe entnommen. Nach den bisherigen Ermittlungen befindet sich der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. |ank

Quelle: Polizeiinspektion Rockenhausen

Tatdetails

Tatverdächtige
1 Person, 39 Jahre, männlich
Tatzeit
16.01.2026 um 05:40 Uhr
Tatort
B48, Rockenhausen

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